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Wissenswertes über Wohn-Riester |
Wissenswertes über Wohn-Riester:
Wohn-Riester ist eine sinnvolle Erfindung, die bereits vielen Leuten viel Geld erspart hat. Es
bringt sehr viele Vorteile mit sich die staatliche Beteiligung am Eigenheim durch Wohn-Riester
zu nutzen. Grundgedanke bei der Wohn-Riester war es, die Finanzierung von Eigenheimen zu
erleichtern und somit die Nachfrage zu steigern. Da es sich beim Wohn-Riester schon um ein
recht komplexes Thema handelt, empfiehlt es sich in der Regel immer hier einen Fachmann zu
konsultieren. Wer hier über einen guten und erfahrenen Fachmann verfügt, kann mit wenig
Aufwand viel Geld sparen.
Förderungsvoraussetzung und Möglichkeiten: 
Nicht jeder kann von Wohn-Riester Gebrauch machen.
Grundlegende Voraussetzung für die Inanspruchnahme
von Wohn-Riester ist in erster Linie, dass die Immobilie
sich in Deutschland befindet und Hauptwohnsitz des
Eigentümers ist. Gefördert werden neben Darlehensverträgen für Anschaffung
und den Bau auch Bausparverträge von Immobilien, die man selber nutzt.Viele
unsichere Interessenten fragen sich dabei immer wieder was genau gefördert
wird. Nun, grob gesagt wird die Tilgung von Immobilienkrediten bei Erwerb von
Wohneigentum gefördert.
Förderungsanspruch haben:
Selbstständige, die der Rentenversicherungspflicht unterliegen, Angestellte, Soldaten, Beamte
Zivildienstleistende, Arbeitslose im Leistungsbezug, im Übrigen auch Hartz IV Empfänger. Der
jeweilige Partner kann, wenn der andere Ehepartner unmittelbar begünstigt ist, ebenso die
Riester-Förderung erhalten, für den Fall, dass er einen eigenen Riester-Rentenvertrag hat
Wenn bereits Riester-Verträge bestehen:
Wer schon ein staatlich gefördertes Altersvorsorgevermögen angespart hat, kann einen
beliebigen Betrag von höchstens 75 Prozent oder auch die gesamte Summe für die Anschaffung
oder den Bau des Eigenheimes verwenden. Bei Altverträgen besteht unter anderem die
sogenannte Entnahme- möglichkeit. Eine Zurückzahlung des Betrages ist nach neuem Gesetz
nicht mehr vorgeschrieben
Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2008 geschlossen wurden, gilt eine Übergangsregelung
Bei Riester-Sparern, die aus einem solchen Vertrag Geld entnehmen wollen, besteht eine
Mindestentnahmehöhe von 10.000 Euro.
Wer ein neues Riester-Darlehen abschließen möchte, sollte im Vorfeld prüfen, ob die Vertrags-
übertragung des Altvertrages wirklich sinnvoll ist.
Förderungshöhe und Zulagen:
Die üblic
he Riesterförderung in Form von staatlichen Zuschüssen beträgt für
jeden Erwachsenen rentenversicherungspflichtigen 154 EUR (Eheleute 308 EUR)
für jedes Jahr für jedes Kind 185 EUR. Für Kinder, ab Geburtsjahr 2008 beträgt
die Jahreszulage sogar 300 EUR. Die Grundvoraussetzung für den Erhalt dieser
vollen Förderung ist, dass - in Kombination mit den staatlichen Zulagen
4 Prozent des sozial-versicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens eingezahlt werden müssen.
Der geförderte Maximalbetrag liegt bei 2.100 EUR.
Förderantrag:
Um die Antragstellung kümmert sich in der Regel das jeweilige Kreditinstitut.
Besteuerung von Wohn-Riester:
Die Besteuerung greift sogar bei Wohn-Riester, allerdings liegt in diesem Sachfall eine andere
Grundvoraussetzung vor. Die geförderten Tilgungsbeiträge und im individuellen Fall auch der
Entnahmebetrag werden auf einem „Wohnförderkonto“ präzise erfasst. Auf diesen erfassten
Betrag zahlt der Förderberechtigte nach Eintritt in den Ruhestand Steuern. Bei Eintritt in den
Ruhestand kann ausgewählt werden, ob die Steuerschuld komplett gezahlt wird oder sich über
mehrere Jahre verteilen soll.
Erster Fall: Bei einer sofortigen Begleichung der Steuerschuld gibt
es eine Vergünstigung von 30 Prozent und der Eigentümer muss
einzig die Einkommensteuer gemäß seinem individuellen Steuersatz
für 70 Prozent des auf dem Wohnförderkonto erfassten Betrags
bezahlen.
Zweiter Fall: Die Steuerschuld kann über eine Zeitspanne von bis zu 25 Jahren versteuert
werden. Die genaue Höhe der noch zu zahlenden Steuer hängt vom individuellen Steuersatz des
Berechtigten im Ruhestand ab. TIPP: Eine steuerliche Beratung ist hier sinnvoll.
Probleme beim Hausverkauf:
Soll eine durch Wohn-Riester geförderte Immobilie verkauft oder vermietet werden, besteht das
Risiko der Nachversteuerung der Wohnförderung.
Ausnahme:
Bei neuen und selbst genutzten Immobilien werden innerhalb von 4 Jahren die geförderten
Beiträge innerhalb eines Jahres auf einen gewöhnlichen Riester-Rentenvertrag nachgezahlt,
sofern es sich um eine befristete Vermietung bei Nichtnutzung aus beruflichen Gründen handelt.
Tipp:
Ist bereits eine fremdfinanzierte Immobilie vorhanden, kann ein Wohn-Riester-Vertrag eventuell
nach Ende der Zinsbindung und zur Anschlussfinanzierung lohnenswert sein. Lassen sie sich von
Ihrem Hypgeld-Finanzexperten beraten. Wir stehen Ihnen diesbezüglich sehr gerne mit
Rat und Tat zur Seite.
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