Finanzierung

Wissenswertes über Wohn-Riester

 

 

 

 

Wissenswertes über Wohn-Riester:


Wohn-Riester ist eine sinnvolle Erfindung,  die bereits  vielen Leuten viel Geld erspart hat. Es
bringt sehr viele Vorteile mit sich die staatliche Beteiligung am Eigenheim durch Wohn-Riester
zu nutzen. Grundgedanke bei der Wohn-Riester war  es, die Finanzierung von Eigenheimen zu
erleichtern und somit die Nachfrage zu steigern. Da es  sich beim Wohn-Riester schon um ein
recht komplexes Thema handelt, empfiehlt es sich in der Regel immer hier einen Fachmann zu
konsultieren.  Wer hier über einen guten  und erfahrenen  Fachmann verfügt, kann mit wenig
Aufwand viel Geld sparen.

  Förderungsvoraussetzung und Möglichkeiten: Baukredit
   Nicht jeder kann von  Wohn-Riester  Gebrauch  machen.
  Grundlegende  Voraussetzung  für  die  Inanspruchnahme
  von Wohn-Riester  ist in erster Linie, dass  die  Immobilie
  sich  in  Deutschland  befindet  und  Hauptwohnsitz  des
Eigentümers ist. Gefördert werden neben Darlehensverträgen für Anschaffung
und den Bau auch Bausparverträge von Immobilien, die man selber nutzt.Viele
unsichere Interessenten fragen sich dabei  immer wieder was genau gefördert
wird. Nun, grob gesagt wird die Tilgung von Immobilienkrediten bei Erwerb von
Wohneigentum gefördert.


Förderungsanspruch haben:
Selbstständige, die der Rentenversicherungspflicht unterliegen, Angestellte, Soldaten, Beamte
Zivildienstleistende, Arbeitslose im Leistungsbezug,  im Übrigen auch  Hartz IV Empfänger. Der
jeweilige  Partner kann, wenn  der andere Ehepartner  unmittelbar  begünstigt  ist, ebenso die
Riester-Förderung erhalten, für den Fall, dass er einen eigenen Riester-Rentenvertrag hat

 

Wenn bereits Riester-Verträge bestehen:
Wer  schon  ein  staatlich   gefördertes  Altersvorsorgevermögen  angespart  hat,  kann  einen
beliebigen Betrag von höchstens 75
Prozent oder auch die gesamte Summe für die Anschaffung
oder  den  Bau  des  Eigenheimes  verwenden.   Bei  Altverträgen  besteht  unter  anderem  die
sogenannte Entnahme- möglichkeit. Eine  Zurückzahlung  des Betrages ist nach  neuem Gesetz
nicht mehr vorgeschrieben

Für Verträge,  die vor dem 1. Januar  2008  geschlossen  wurden,  gilt eine Übergangsregelung
Bei  Riester-Sparern,  die  aus  einem  solchen  Vertrag Geld  entnehmen  wollen, besteht eine
Mindestentnahmehöhe von 10.000 Euro.

Wer ein neues Riester-Darlehen abschließen möchte, sollte im  Vorfeld prüfen,  ob die Vertrags-
übertragung des Altvertrages wirklich sinnvoll ist.

 

Förderungshöhe und Zulagen:

  Die üblicBaufinanzierunghRiesterförderung in  Form von  staatlichen Zuschüssen  beträgt für
  jeden Erwachsenen rentenversicherungspflichtigen 154 EUR (Eheleute 308 EUR)
  für jedes Jahr für jedes Kind 185 EUR.
Für Kinder, ab Geburtsjahr 2008 bet
rägt
  die Jahreszulage sogar 300 EUR.
Die Grundvoraussetzung für den Erhalt  dieser
  vollen Förderung ist, dass - in Kombination mit den staatlichen Zulagen
4 Prozent des sozial-versicherungspflichtigen Vo
rjahreseinkommens eingezahlt werden müssen.
Der geförderte Maximalbetrag liegt bei 2.100 EUR.

 

Förderantrag:
Um die Antragstellung kümmert sich in der Regel das jeweilige Kreditinstitut.

Besteuerung von Wohn-Riester:
Die Besteuerung greift sogar bei Wohn-Riester,  allerdings liegt in  diesem Sachfall eine andere
Grundvoraussetzung vor.  Die geförderten  Tilgungsbeiträge und im  individuellen Fall auch  der
Entnahmebetrag  werden  auf einem „Wohnförderkonto“ präzise  erfasst.  Auf diesen erfassten
Betrag zahlt der Förderberechtigte nach  Eintritt in den  Ruhestand Steuern. Bei Eintritt in den
Ruhestand kann ausgewählt werden, ob die Steuerschuld komplett gezahlt wird oder sich über
mehrere Jahre verteilen soll.


NeuwiedErster Fall:  Bei einer sofortigen Begleichung der Steuerschuld gibt
es eine Vergünstigung  von 30  Prozent und der  Eigentümer muss
einzig die Einkommensteuer gemäß seinem individuellen Steuersatz
für 70 Prozent  des  auf dem  Wohnförderkonto erfassten  Betrags
bezahlen.

Zweiter Fall:  Die  Steuerschuld  kann über  eine  Zeitspanne  von  bis zu  25 Jahren versteuert
werden. Die genaue Höhe der noch zu zahlenden Steuer hängt vom individuellen Steuersatz des
Berechtigten im Ruhestand ab. TIPP: Eine steuerliche Beratung ist hier sinnvoll.



Probleme beim Hausverkauf:
Soll eine durch Wohn-Riester geförderte Immobilie verkauft oder vermietet werden,  besteht das
Risiko der Nachversteuerung der Wohnförderung.


Ausnahme:
Bei  neuen und  selbst genutzten  Immobilien  werden innerhalb  von  4 Jahren  die  geförderten
Beiträge  innerhalb  eines  Jahres auf  einen gewöhnlichen  Riester-Rentenvertrag  nachgezahlt,
sofern es sich um eine befristete Vermietung bei Nichtnutzung aus beruflichen Gründen handelt.


Tipp:
Ist bereits eine fremdfinanzierte Immobilie vorhanden, kann ein Wohn-Riester-Vertrag  eventuell
nach Ende der Zinsbindung und zur Anschlussfinanzierung lohnenswert sein. Lassen sie sich von
Ihrem Hypgeld-Finanzexperten beraten. Wir stehen Ihnen diesbezüglich sehr gerne mit
Rat und Tat zur Seite.

 

Wissenswertes über Wohn-Riester