Baugeld

Immobilie gekauft - Wie Mietvertrag kündigen?

 

 

 

 

Wie Sie Ihren Mietvertrag richtig kündigen und die Kündigungsfrist einhalten.
 

Sie haben Ihre Traumimmobilie gefunden? Und möchten nun Ihren bestehenden Mietvertrag  kündigen?
Bevor Sie umzuziehen, ist es wichtig darauf zu achten, dass das alte Mietverhältnis so reibungslos wie
möglich beendet wird. Hier sollten Sie sich an gewisse Regeln und Abmachungen halten.


Kündigungsfrist einhalten.


Achten Sie in erster Linie auf Ihre Kündigungsfrist. Laut Gesetz gilt eine dreimonatige  Kündigungsfrist.
Nur wenn Ihr Vermieter bei Abschluss des Mietvertrages eine längere Frist ausgehandelt hat, ist diese
bindend. Diese ist jedoch in den seltensten aller Fälle zutreffend. Ihre schriftliche Kündigung muss  bis
zum  dritten  Werktag eines  Monats  bei Ihrem Vermieter sein, dann endet Ihr Mietverhältnis mit dem
Ende des übernächsten Monats.  Anderenfalls  verlängert sich  die Kündigungsfrist  um einen weiteren
Monat
.


Schriftlich kündigen.

Eine  Kündigung  sollte  grundsätzlich  schriftlich  erfolgen,  und sämtliche im Mietvertrag aufgeführten
Mieter  müssen die  Wohnungskündigung  unterschreiben.  Zudem  muss  der Zugang der Kündigung im
Zweifelsfall  durch den Mieter  nachgewiesen  werden.  Aus diesem  Grund  wird  das  Übersenden  der
Kündigung durch ein Einwurfeinschreiben oder Einschreiben / Rückschein angeraten.


Muss ich wirklich renovieren ?

Baufinanzierung   In vielen Vertragsvordrucken ist die Renovierungspflicht - die sogenannte Renovierungsklausel -
   zu   starr  geregelt und  daher  unwirksam.  Besteht  Unsicherheit  über  die  Wirksamkeit   der
  
Renovierung  Clauses,  besteht die Möglichkeit diese durch einen Anwalt oder den Mieterverein
überprüfen zu lassen. Bei Unwirksamkeit besteht keine rechtliche Grundlage zur Renovierung.


Die Übergabe der Mietwohnung.

Die  Wohnungsübergabe  sollte  unter  Beisein  eines  Zeugen  stattfinden und mittels  eines Protokolls
dokumentiert werden. Dieses schützt vor späteren Forderungen des Vermieters. Mit der Zurückzahlung
der Kaution kann sich der Vermieter in der Regel bis zu einem halben Jahr Zeit lassen.  Und es ist  nicht

zulässig die Kaution "abzuwohnen".  In  einem  solchen Fall  droht  eine  Klage  seitens  des Vermieters,
welche  erhebliche  zusätzliche  Kosten  zur  Folge haben kann.  Für  eine reibungslose  und  möglichst
zeitnahe Wohnungsübergabe sollte möglichst frühzeitig ein Termin vereinbart werden.

 

Wie Mietvertrag kündigen ?

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