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Immobilie gekauft - Wie Mietvertrag kündigen?
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Wie Sie Ihren Mietvertrag richtig kündigen und die Kündigungsfrist einhalten.
Sie haben Ihre Traumimmobilie gefunden? Und möchten nun Ihren bestehenden Mietvertrag kündigen?
Bevor Sie umzuziehen, ist es wichtig darauf zu achten, dass das alte Mietverhältnis so reibungslos wie
möglich beendet wird. Hier sollten Sie sich an gewisse Regeln und Abmachungen halten.
Kündigungsfrist einhalten.
Achten Sie in erster Linie auf Ihre Kündigungsfrist. Laut Gesetz gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist.
Nur wenn Ihr Vermieter bei Abschluss des Mietvertrages eine längere Frist ausgehandelt hat, ist diese
bindend. Diese ist jedoch in den seltensten aller Fälle zutreffend. Ihre schriftliche Kündigung muss bis
zum dritten Werktag eines Monats bei Ihrem Vermieter sein, dann endet Ihr Mietverhältnis mit dem
Ende des übernächsten Monats. Anderenfalls verlängert sich die Kündigungsfrist um einen weiteren
Monat.
Schriftlich kündigen.
Eine Kündigung sollte grundsätzlich schriftlich erfolgen, und sämtliche im Mietvertrag aufgeführten
Mieter müssen die Wohnungskündigung unterschreiben. Zudem muss der Zugang der Kündigung im
Zweifelsfall durch den Mieter nachgewiesen werden. Aus diesem Grund wird das Übersenden der
Kündigung durch ein Einwurfeinschreiben oder Einschreiben / Rückschein angeraten.
Muss ich wirklich renovieren ?
In vielen Vertragsvordrucken ist die Renovierungspflicht - die sogenannte Renovierungsklausel -
zu starr geregelt und daher unwirksam. Besteht Unsicherheit über die Wirksamkeit der
Renovierung Clauses, besteht die Möglichkeit diese durch einen Anwalt oder den Mieterverein
überprüfen zu lassen. Bei Unwirksamkeit besteht keine rechtliche Grundlage zur Renovierung.
Die Übergabe der Mietwohnung.
Die Wohnungsübergabe sollte unter Beisein eines Zeugen stattfinden und mittels eines Protokolls
dokumentiert werden. Dieses schützt vor späteren Forderungen des Vermieters. Mit der Zurückzahlung
der Kaution kann sich der Vermieter in der Regel bis zu einem halben Jahr Zeit lassen. Und es ist nicht
zulässig die Kaution "abzuwohnen". In einem solchen Fall droht eine Klage seitens des Vermieters,
welche erhebliche zusätzliche Kosten zur Folge haben kann. Für eine reibungslose und möglichst
zeitnahe Wohnungsübergabe sollte möglichst frühzeitig ein Termin vereinbart werden.
Wie Mietvertrag kündigen ?



