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Grundschuldbestellung |
Grundschuldbestellung
In erster Linie kommen Hauseigentümer mit einer sogenannten Grundschuldbestellung in
Berührung, wenn sie nach abbezahltem Hauskredit einen weiteren neuen Kredit aufnehmen
möchten. Hierfür sind natürlich ebenfalls entsprechende Sicherheiten von Nöten. Um der
Bank wiederholt Sicherheit zu gewährleisten, gibt es die Möglichkeit der
Grundbuchbestellung. Berechtigt hierzu ist natürlich nur der Eigentümer
eines Grundstücks oder einer Immobilie.
Eingereicht muss ein solcher Antrag im jeweiligen Amtsgericht bzw. im Grundbuchamt. Auch
hierfür ist ein Notar notwendig, der die beantragte Grundschuld notariell beurkundet und im
Anschluss daran ins Grundbuch aufnimmt.
Bei der Grundschuldbestellung, handelt es sich folglich um eine recht beliebte Möglichkeit
seiner Bank eine überzeugende Sicherheit zu präsentieren. Voraussetzung hierfür ist
natürlich, dass man auch selbst Eigentümer der Immobilie ist. Zahlt man das Haus noch ab,
steht natürlich in erster Linie die Bank an erster Stelle des Grundbuchs. In diesem Fall hätte
sie dann die Entscheidungsgewalt.
Grundschuldbestellung



