![]() |
Grundschuld eintragen |
Grundschuld im Grundbuch eintragen.
Ein entscheidener Teil des Grundbuchs ist die Grundschuld. Dabei handelt es sich um das dingliche
Recht eine Zahlung aus einem Grundstück zu fordern. Damit die jeweilige Grundschuld jedoch auch
im Grundbuch eingetragen werden kann, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. So müssen
sich beide Parteien zum Beispiel über den Eintrag im Grundbuch einig sein. Natürlich muss dies
zusätzlich auch noch notariell beurkundet werden.
Einen solchen Antrag kann neben dem Eigentümer natürlich auch derjenige stellen, der
die Ansprüche an das Grundstück stellt. Diesbezüglich ist auch zu beachten, dass einen
entsprechenden Antrag nicht jeder Mitarbeiter des Amtes annehmen darf. Hierzu sind
ausschließlich speziell dafür angelernte Beamte zuständig.
Die Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch erfolgt nur dann, wenn derjenige, dem das Grund-
stück gehört, einwilligt. Nicht selten ist es die Bank, die hier ein Wörtchen mitzureden hat. Bei der
Grundschuldbestellung entstehen neben den Kosten für den Notar natürlich auch Kosten beim
Grundbuchamt. Oftmals wird das Eintragen einer Grundschuld in das Grundbuch als Voraussetzung
für die Gewähr eines neuen Kredits genannt.
Grundschuld im Grundbuch eintragen.



