Zinssatz

Forward-Darlehen

 

 

 

 

Forward-Darlehen

Bei  einem  Forward - Darlehen  handelt es sich  um ein  mit vorab vereinbarten Sonderkonditionen
ergänztes Annuitätendarlehen. Hauptmerkmal bei einem Forward-Darlehen ist, dass die  Kreditsumme
erst nach einer  vereinbarten Vorlaufzeit, bis zu 60 Monate nach Vertragsabschluss, ausgezahlt wird.
Für diese  Vorlaufzeit,  (welche auch  Forward-Periode genannt wird) zur  Auszahlung  der Darlehens-
summe werden dem Darlehensnehmer keine Bereitstellungszinsen berechnet.

Forward - Darlehen kommen grundsätzlich nur bei grundbuchmäßig gesicherten  Krediten, also  dem
Grundpfandrecht  unterliegenden  Darlehen  zur  Anwendung. Typische  Beispiele   hierfür  sind  unter
anderem die Immobilienfinanzierung, bei der eine Umschuldung  alter Kredite  vorgenommen wird.  Hier
insbesondere  bei der Prolongation  (Anschlussfinanzierung),  bei der das  Vertragsende des Darlehens
kurz bevorsteht, jedoch die Darlehenssumme aber noch nicht gänzlich getilgt worden ist.


Bei einem Forward-Darlehen muss zwischen einem „echten“ und einem
„unechten“ unterschieden werden.


Ein „echtes“ Forward-Darlehen ist dadurch gekennzeichnet, dass die Zinsbindungsfrist am Tage
der Auszahlung der Kreditsumme beginnt.


Bei einem „unechten“ hingegen beginnt diese Zinsbindungsfrist mit sofortiger Wirkung.



neuwiedBei  einer  beispielsweise  fünfjährigen  Zinsbindungsdauer  und  einer  einjährigen
Forward-Periode (Vorlaufzeit) haben  Sie bei  einem „unechten“  Forward-Darlehen
am Tag der  Ausbezahlung  der Darlehenssumme nur noch eine Zinsbindungsdauer
von vier  Jahren.  Das „echte“  hingegen  garantiert  Ihnen  eine  Zinsbindungszeit,
welche erst am Tag der Auszahlung beginnt, folglich wie in unserem Musterbeispiel
die vollen fünf Jahre.

 

Forward Darlehen