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Forward-Darlehen |
Forward-Darlehen
Bei einem Forward - Darlehen handelt es sich um ein mit vorab vereinbarten Sonderkonditionen
ergänztes Annuitätendarlehen. Hauptmerkmal bei einem Forward-Darlehen ist, dass die Kreditsumme
erst nach einer vereinbarten Vorlaufzeit, bis zu 60 Monate nach Vertragsabschluss, ausgezahlt wird.
Für diese Vorlaufzeit, (welche auch Forward-Periode genannt wird) zur Auszahlung der Darlehens-
summe werden dem Darlehensnehmer keine Bereitstellungszinsen berechnet.
Forward - Darlehen kommen grundsätzlich nur bei grundbuchmäßig gesicherten Krediten, also dem
Grundpfandrecht unterliegenden Darlehen zur Anwendung. Typische Beispiele hierfür sind unter
anderem die Immobilienfinanzierung, bei der eine Umschuldung alter Kredite vorgenommen wird. Hier
insbesondere bei der Prolongation (Anschlussfinanzierung), bei der das Vertragsende des Darlehens
kurz bevorsteht, jedoch die Darlehenssumme aber noch nicht gänzlich getilgt worden ist.
Bei einem Forward-Darlehen muss zwischen einem „echten“ und einem
„unechten“ unterschieden werden.
Ein „echtes“ Forward-Darlehen ist dadurch gekennzeichnet, dass die Zinsbindungsfrist am Tage
der Auszahlung der Kreditsumme beginnt.
Bei einem „unechten“ hingegen beginnt diese Zinsbindungsfrist mit sofortiger Wirkung.
Bei einer beispielsweise fünfjährigen Zinsbindungsdauer und einer einjährigen
Forward-Periode (Vorlaufzeit) haben Sie bei einem „unechten“ Forward-Darlehen
am Tag der Ausbezahlung der Darlehenssumme nur noch eine Zinsbindungsdauer
von vier Jahren. Das „echte“ hingegen garantiert Ihnen eine Zinsbindungszeit,
welche erst am Tag der Auszahlung beginnt, folglich wie in unserem Musterbeispiel
die vollen fünf Jahre.
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